Vollrente:
Solange Versehrte infolge des Arbeitsunfalles oder der Berufskrankheit völlig erwerbsunfähig sind (Minderung der Erwerbsfähigkeit 100 Prozent), beträgt die Rente jährlich zwei Drittel der Bemessungsgrundlage.
Teilrente:
Bei teilweiser Erwerbsunfähigkeit beträgt die Rente jenen Teil der Vollrente, der dem Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit entspricht.
Berechnungsbeispiel
- Bildung der Bemessungsgrundlage:
€ 2.100,00 mal 14 ergibt € 29.400,00 - Bildung der Vollrente (entspricht 100 Prozent MdE):
Bemessungsgrundlage abzüglich 1/3:
€ 29.400,00 minus € 9.800,00 ergibt € 19.600,00 - Berechnung der Teilrente (30 Prozent)
entspricht dem Teil der Vollrente laut Grad der MdE
30 Prozent von € 19.600,00 ergibt € 5.880,00 - Rentenauszahlung erfolgt 14mal jährlich daher:
€ 5.880,00 dividiert durch 14 ergibt monatlich € 420,00